Änderungen zum Sport in den Sporthallen des TV Groß-Zimmern ab 25.11.2021

Liebe Freunde und Mitglieder des TV Groß-Zimmern,

Ab dem 25.11.2021 tritt die neue CoSchuV der Hessischen Landesregierung in Kraft. Dies bringt Änderungen für den Sport in den Hallen des TV Groß-Zimmern mit sich:

Ab dem 25.11.2021 gilt in den TV Hallen die 2G-Regel!!!

Dies bedeutet erst einmal prinzipiell, das eine Teilnahme am Sportbetrieb nur noch für Personen möglich ist, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind oder davon genesen (überstandene Covid-19 Erkrankung nicht länger als 6 Monate her) sind. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen und mit sich zu führen!

Kinder unter 6 Jahren bzw. Kinder die noch nicht zur Schule gehen, benötigen keinen Negativnachweis, sofern es das sportartspezifische Sicherheitskonzept nicht vorsieht. Für Schülerinnen und Schüler, Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen gilt auch als Nachweis die Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts, beispielsweise das Testheft der Schule! Dieses bitte immer mitbringen.

Wer zum 1. Mal am Übungsbetrieb teilnimmt, bringt bitte zusätzlich einen amtlichen (Personal-) Ausweis mit. Wir bedanken uns für euer Verständnis und das ihr die 2G-Pflicht mit umsetzt!

Weitere Informationen erhalten die Teilnehmer*innen immer auch direkt vor Ort von den Trainer*innen und Übungsleiter*innen!  Bei Fragen könnt ihr euch gerne an die TV Geschäftsstelle, den Abteilungsleiter*in oder Trainer*in bzw. Übungsleiter*in wenden. Euer TV Team